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Gartenpacht – so gehts

Gartenpacht – so gehts

Uns frischen Anwärtern auf der Warteliste war damals gar nicht recht klar, wie das Ganze funktioniert. Wir dachten, dass wir uns bei einem Verein bewerben, auf einen Garten warten und diesen vom Verein pachten. Vermutlich waren wir da nicht die Einzigen; aber immerhin haben wir inzwischen kapiert, wies geht:

Unsere städtischen Kleingartenanlagen befinden sich auf dem Grund der Eigentümerin Stadt München. Daher gelten hier auch deren kommunale Regeln, z. B. die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung sowie die Grünanlagensatzung inklusive Radfahrverbot und Leinenpflicht für Hunde.

Um die Verpachtung der Parzellen kümmert sich aber der Kleingartenverband München, mit dem wir auch unseren Pachtvertrag abgeschlossen haben. Es gelten die Regeln der Allgemeinen Pachtbestimmungen und Gartenordnung.
Unser Kleingartenverein ist also nicht der Verpächter der Parzellen, aber jeder Pächter muss zuerst Mitglied in dem Verein sein, bei dem er sich um einen Garten bewirbt. Üblicherweise erhält man einen Garten, nachdem man sich als beitragspflichtiges Fördermitglied auf die Warteliste des Vereins hat setzen lassen. Das kann inzwischen allerdings viele Jahre dauern. Die Vereinssatzung*) nennt den Vereinszweck und regelt die Rechte und Pflichten aller Mitglieder.

Jeder frei werdende Garten wird von Fachleuten anhand bestimmter Kriterien geschätzt. Gemäß Zustand von Garten und Laube wurde mit dem Übergabeprotokoll die Schätzsumme festgesetzt, die wir als neue Pächter an den Verband zu zahlen hatten. Verbotene Pflanzen, widerrechtliche Bauten und Anlagen, die der neue Pächter nicht übernehmen will/muss, hat der Vorpächter bei Aufgabe des Gartens auf eigene Kosten zu entfernen. Es kann auch vorkommen, dass der neue Pächter das gegen teilweisen Erlass der Schätzsumme übernimmt, wenn der Vorpächter es nicht gemacht hat. Bei uns waren das ein nicht genehmigter Anbau an die Laube, den wir selbst abreißen und entsorgen mussten, und viele Wurzelstöcke ehemaliger Thujenhecken, für die wir einen Dienstleister mit schwerem Gerät gebraucht und bezahlt haben (den empfehlen wir übrigens gern weiter).

Eine weitere Zahlung war die Ablöse, die wir direkt mit unserem Vorgänger ausgehandelt und an diesen bezahlt haben. Dabei ging es um Einrichtungsgegenstände der Laube, Geschirr, überlassene Gerätschaften, Materialien und Werkzeuge, die wir gerade am Anfang gut brauchen konnten. Manches würden wir rückblickend wohl nicht mehr ablösen, andere Sachen benutzen wir heute noch. Allerdings ist kein Neupächter verpflichtet, Gegenstände in Ablöse zu übernehmen. Der Vorpächter muss die Laube dann komplett leer übergeben.

Schließlich gibt es noch Aufnahme- und Bearbeitungsgebühren des Vereins und des Verbandes. Mit Erhalt der Parzelle tritt der neue Pächter seinem Verein als aktives Mitglied bei und erkennt mit seiner Unterschrift die Regeln an. Man kann beim Verband zu mehreren als Pächter der Parzelle unterschreiben, Mitglied im Verein muss aber nur einer davon werden. Pacht, Versicherungen, Mitgliedsbeitrag und Wasserverbrauch werden jährlich vom Verein abgerechnet. Über die Vergabe der Parzellen bestimmt der Vereinsvorstand. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Auch nach Jahren staunen wir immer wieder und freuen uns, „wir haben tatsächlich einen Garten“!

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, sich gärtnerisch zu betätigen: Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft, Krautgärten, Urbanes Grün, Gemeinschaftsgärten oder sog. Freizeit- oder Wochenendgrundstücke, für die jeweils eigene Regeln und Preise gelten.

*) Manche Vereine veröffentlichen ihre Satzungen auf ihren Webseiten; bei Interesse einfach mal googeln.

Infos z.B. hier:

  • https://urbane-gaerten-muenchen.de/
  • https://www.greencity.de/projekte

Endlich isses so weit!

Foto eines mit Unkraut überwucherten Gemüsebeetes
Unser Garten mit seinen Kieswegen und der großen Kirsche war Liebe auf den ersten Blick. Trotz komplett überwuchertem Gemüsebeet. Eine einsame gelbe Zucchini durften wir bei der Besichtigung gleich mitnehmen.
Foto eines Kieswegs mit starkem Unkrautbewuchs
Beete und Wege waren voll Unkraut, die Pflanzen teilweise krank und von Ackerwinden erdrückt, die Hecke bestand fast nur noch aus Efeu. Wir hatten sofort Mitleid. Gut, dass wir am Anfang nicht gewusst haben, was noch alles auf uns gewartet hat...
Foto einer alten, braunen Gartenhütte aus Holz mit niedrigerem Anbau
Den baufälligen Schupfen hinter unserer renovierungsbedürftigen Laube mussten wir selbst abreißen, er war ein Schwarzbau und stand direkt an der Grundstücksgrenze. Brechstange und Kuhfuß wurden zu sehr geschätzten Helfern. Über die sichere Entsorgung des alten Asbestdachs haben wir uns vorher informiert.
Innenansicht eines alten Geräteschuppens mit Gartenwerkzeug
Für Geräte, Werkzeuge und Material aus diesem Anbau mussten wir in unserer eh schon kleinen Hütte neuen Stauraum abzweigen.
Innenansicht einer mit Holz verkleideten Gartenlaube mit Eckbank
Die Einrichtung haben wir gespendet, nur ein kleines Buffet mit altem Geschirr hatte es uns angetan. Nach mehreren Jahren Komplettrenovierung innen und außen haben wir jetzt ein gemütliches und wieder stand- und wetterfestes Hütterl. Und Mitleid hatten wir zwischendurch auch öfter mit uns selbst...

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