Gartenpacht – so gehts
Uns frischen Anwärtern auf der Warteliste war damals gar nicht recht klar, wie das Ganze funktioniert. Wir dachten, dass wir uns bei einem Verein bewerben, auf einen Garten warten und diesen vom Verein pachten. Vermutlich waren wir da nicht die Einzigen; aber immerhin haben wir inzwischen kapiert, wies geht:
Unsere städtischen Kleingartenanlagen befinden sich auf dem Grund der Eigentümerin Stadt München. Daher gelten hier auch deren kommunale Regeln, z. B. die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung sowie die Grünanlagensatzung inklusive Radfahrverbot und Leinenpflicht für Hunde.
Um die Verpachtung der Parzellen kümmert sich aber der Kleingartenverband München, mit dem wir auch unseren Pachtvertrag abgeschlossen haben. Es gelten die Regeln der Allgemeinen Pachtbestimmungen und Gartenordnung.
Unser Kleingartenverein ist also nicht der Verpächter der Parzellen, aber jeder Pächter muss zuerst Mitglied in dem Verein sein, bei dem er sich um einen Garten bewirbt. Üblicherweise erhält man einen Garten, nachdem man sich als beitragspflichtiges Fördermitglied auf die Warteliste des Vereins hat setzen lassen. Das kann inzwischen allerdings viele Jahre dauern. Die Vereinssatzung*) nennt den Vereinszweck und regelt die Rechte und Pflichten aller Mitglieder.
Jeder frei werdende Garten wird von Fachleuten anhand bestimmter Kriterien geschätzt. Gemäß Zustand von Garten und Laube wurde mit dem Übergabeprotokoll die Schätzsumme festgesetzt, die wir als neue Pächter an den Verband zu zahlen hatten. Verbotene Pflanzen, widerrechtliche Bauten und Anlagen, die der neue Pächter nicht übernehmen will/muss, hat der Vorpächter bei Aufgabe des Gartens auf eigene Kosten zu entfernen. Es kann auch vorkommen, dass der neue Pächter das gegen teilweisen Erlass der Schätzsumme übernimmt, wenn der Vorpächter es nicht gemacht hat. Bei uns waren das ein nicht genehmigter Anbau an die Laube, den wir selbst abreißen und entsorgen mussten, und viele Wurzelstöcke ehemaliger Thujenhecken, für die wir einen Dienstleister mit schwerem Gerät gebraucht und bezahlt haben (den empfehlen wir übrigens gern weiter).
Eine weitere Zahlung war die Ablöse, die wir direkt mit unserem Vorgänger ausgehandelt und an diesen bezahlt haben. Dabei ging es um Einrichtungsgegenstände der Laube, Geschirr, überlassene Gerätschaften, Materialien und Werkzeuge, die wir gerade am Anfang gut brauchen konnten. Manches würden wir rückblickend wohl nicht mehr ablösen, andere Sachen benutzen wir heute noch. Allerdings ist kein Neupächter verpflichtet, Gegenstände in Ablöse zu übernehmen. Der Vorpächter muss die Laube dann komplett leer übergeben.
Schließlich gibt es noch Aufnahme- und Bearbeitungsgebühren des Vereins und des Verbandes. Mit Erhalt der Parzelle tritt der neue Pächter seinem Verein als aktives Mitglied bei und erkennt mit seiner Unterschrift die Regeln an. Man kann beim Verband zu mehreren als Pächter der Parzelle unterschreiben, Mitglied im Verein muss aber nur einer davon werden. Pacht, Versicherungen, Mitgliedsbeitrag und Wasserverbrauch werden jährlich vom Verein abgerechnet. Über die Vergabe der Parzellen bestimmt der Vereinsvorstand. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Auch nach Jahren staunen wir immer wieder und freuen uns, „wir haben tatsächlich einen Garten“!
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, sich gärtnerisch zu betätigen: Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft, Krautgärten, Urbanes Grün, Gemeinschaftsgärten oder sog. Freizeit- oder Wochenendgrundstücke, für die jeweils eigene Regeln und Preise gelten.
*) Manche Vereine veröffentlichen ihre Satzungen auf ihren Webseiten; bei Interesse einfach mal googeln.
Infos z.B. hier: