Typisch: Mitgliederversammlung

Typisch: Mitgliederversammlung

Die regelmäßige (ordentliche) Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium eines Vereins. Sie ist zusammen mit dem Vorstand in §26 und §32 BGB als Pflichtorgan des Vereins vorgeschrieben. Dieses auch Jahreshaupt- oder Generalversammlung genannte Gremium bestellt und entlässt den Vorstand und ist diesem gegenüber weisungsbefugt.
Die Jahreshauptversammlung ist für die Mitglieder die einzige Gelegenheit im Jahr, ihre Rechte als Souverän des Vereins wahrzunehmen, aktiv eigene Ideen, Wünsche und Vorschläge einzubringen, Unklares zu hinterfragen, dem Vorstand im Rahmen seiner Auskunftspflicht Fragen zu stellen und demokratische Beschlüsse zu fällen. Hier ist der Ort und die Möglichkeit, die Geschicke des Vereins im Sinne der Mitglieder mitzugestalten.

Eine weitere Möglichkeit der Meinungsbildung im Verein ist die außerordentliche Mitgliederversammlung, die vom Vorstand oder von einer bestimmten Anzahl Mitglieder im Rahmen eines Minderheitenbegehrens aus wichtigem Grund gefordert werden kann. Einladung und Durchführung obliegen in beiden Fällen dem Vorstand, außer, dieser weigert sich. Dann können sich die Initiatoren aus den Reihen der Mitglieder an das Registergericht wenden, das ihnen die Organisation der außergerichtlichen Mitgliederversammlung überträgt.

Deutsches Ehrenamt – Mitgliederversammlung

Benedetto – Anträge und Tagesordnung

Ehrenamt24 – Mitgliederversammlung

Justizministerium – Vereinsrecht

Vereinsrecht – FAQ

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