Typisch: Kleingarten-Fachberatung
„Betreuung und Beratung der Mitglieder in fachlichen Gemeinschaftsfragen“
Wir haben uns gefragt, was dieser Passus in den Satzungen*) von Kleingartenvereinen eigentlich genau bedeutet. Und die Erklärung gefunden:
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt die Rechte und Pflichten der Vereine. So ist z. B. die Gemeinnützigkeit eines Vereins nur dann gewährt, wenn er die fachliche Betreuung der Mitglieder in seiner Satzung als einen der Vereinszwecke bzw. eine der Vereinsaufgaben festschreibt. Ohne die „Betreuung und Beratung in fachlichen Gemeinschaftsfragen“ durch ausgebildete Fachberater wäre ein Kleingartenverein also kein gemeinnütziger und damit steuerlich begünstigter e. V. Und die Pächter könnten das Privileg, ein Stück Land mitten in der Stadt so günstig pachten und gestalten zu dürfen, nicht genießen.
Die Fachberater der Vereine durchlaufen beim zuständigen Verband eine intensive Ausbildung mit Abschlussprüfung und können den Pächtern daher wertvolle Hilfestellung in allen Belangen leisten. Ehrenamtlich, versteht sich.
Sie unterstützen die Pächter bei Fragen rund um den Garten, geben Tipps zur Einhaltung der Gartenordnung und helfen bei Aufgaben, die sich nicht jeder Gartler so leicht selbst zutraut, mit Rat und Tat. Etwa beim Baumschnitt oder bei der Anlage von Hochbeeten.**)
Mancher ist sich vielleicht selbst nach Lektüre der Allgemeinen Pachtbestimmungen und der Gartenordnung nicht ganz sicher, ob, was, wann und wie man etwas errichten, pflanzen, säen, schneiden oder entfernen soll. Da ist ein Schwätzchen mit dem netten Vereinsmitglied, das ausgebildeter Fachberater ist, die Lösung: Wieder was gelernt für den eigenen Garten. Und kein Problem mit Begehungen.
Und das bringt uns zum nächsten typischen Merkmal eines Kleingartenvereins – zur Gartenbegehung …
*) Manche Vereine veröffentlichen ihre Satzungen auf ihren Webseiten; einfach mal googeln.
**) Der Bundesverband informiert ausführlich: Schriftenreihe BKD // Fachberater